Wie wird man Handtherapeut:in?

Als Ergo- oder Physiotherapeut:innen mit besonderem Interesse an der Handrehabilitation gibt es die Möglichkeit, sich speziell in diesem vielseitigen Arbeitsbereich zum Handtherapeuten der DAHTH weiter zu qualifizieren.

Alle weiteren Informationen zum Aufbau der Weiterbildung, Qualität und Kosten finden Sie ausführlich nachfolgend auf dieser Seite.

Einfach beginnen!

Die Weiterbildung zum Handtherapeuten für Ergo- und Physiotherapeut:innen umfasst insgesamt 450 Unterrichtseinheiten und ist in 12 thematisch eigenständige, aber auch eng verzahnte Module unterteilt. Diese gliedern sich in fachübergreifende, fachspezifische und fachpraktische Teilbereiche, die inhaltlich alle wichtigen Grundlagen und Vertiefungen beinhalten, welche für die therapeutische Arbeit in der Handrehabilitation unerlässlich sind. Jedes einzelne Modul ist in sich abgeschlossen und kann unabhängig von den anderen besucht werden.

Sobald Sie alle Module absolviert und die geforderte Berufserfahrung erworben haben, senden Sie bitte den vollständigen Antrag auf  Zulassung zur Prüfung inklusive aller notwendigen Nachweise in zweifacher Ausfertigung an die DAHTH. Bitte senden Sie nur Kopien der Teilnahmebescheinigungen / OP-Hospitationen / sonstige Formulare. Keine Originale! Sind diese Unterlagen vollständig und von uns geprüft, erhalten Sie als Mitglied die Zulassung zur Prüfung. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen die Urkunde „Handtherapeut:in DAHTH“ verliehen.

Wer steht hinter der Ausbildung?

Die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) und die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie e.V. (DAHTH) haben gemeinsam die Weiterbildung „Handtherapeut:in DAHTH“ konzipiert.

Intention dafür war, dass der Erfolg vieler aktueller Operationstechniken, aber auch konservativer Behandlungsmöglichkeiten von einer qualifizierten therapeutischen Nachbehandlung durch entsprechend ausgebildete Therapeuten abhängig ist. Als „Handtherapeut:in DAHTH“ wird man durch die umfangreiche und spezifische Qualifizierungsmaßnahme diesem Anliegen gerecht.

Die Weiterbildung „Handtherapeut:in DAHTH“ repräsentiert den aktuellen, international anerkannten Stand der medizinischen und therapeutischen Kenntnisse für die Rehabilitation von Funktionsstörungen der menschlichen Hand.

Ein:e „Handtherapeut:in DAHTH“ hat mit dieser Weiterbildung das höchste Maß an fachlicher Qualifikation für die Handtherapie erlangt, die in Deutschland verfügbar ist. Sie ist die einzige Weiterbildung, die von nationalen und internationalen Berufsverbänden anerkannt ist und empfohlen wird. Darunter befinden sich relevante Ärztegesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie (DGH), die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und Orthopädie (DGOU) sowie die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC).

Logo
Die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie – DGH

Die DGH ist ordentliches Mitglied und somit offizieller Vertreter Deutschlands im europäischen (Federation of the European Societies for Surgery of the Hand – FESSH) und dem Weltverband (International Federation of Societies for Surgery for the Hand – IFSSH) der Handchirurgen.

Die DGH empfiehlt ihren Mitgliedern, die enge Zusammenarbeit mit entsprechend qualifizierten Therapeut:innen zu suchen und auszubauen. Sie empfiehlt auch, dass Patienten mit Erkrankungen und Verletzungen der Hand in handtherapeutischen Schwerpunktpraxen und Fachabteilungen der DAHTH betreut werden, da hier eine qualifizierte handtherapeutische Behandlung sichergestellt ist.

Weitere Informationen zur DGH finden Sie auf www.dg-h.de

Logo
Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie DGU

Die DGU arbeitet in Fragen der Handchirurgie aufs Engste mit der DGH zusammen.

Über die Weiterbildung  „Handtherapeut:in DAHTH“

Die Weiterbildung „Handtherapeut:in DAHTH“ trägt zu einer substanziellen Verbesserung in der Versorgung von Handverletzten bei und stellt für uns jetzt den Standard für die handspezifische Qualifizierung von Ergo- und Physiotherapeut:innen dar und wir empfehlen den an der Handrehabilitation interessierten Ergo- oder Physiotherapeut:innen, sich mittels dieses Kurssystems fortzubilden.

Die DGU empfiehlt auch allen Unfallchirurgen mit Schwerpunkt Handchirurgie Handtherapeut:innen, die nach den Richtlinien der DAHTH ausgebildet wurden, in ihre Behandlungsteams zu integrieren oder kooperativ mit ihnen zusammenzuarbeiten, da dies sicher zur qualifizierten Nachsorge, Patientenzufriedenheit und auch Wirtschaftlichkeit führen wird.

Logo
Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen – DGPRÄC

Auch die DGPRÄC war an der Entwicklungsarbeit der Weiterbildung „Handtherapeut:in DAHTH“ intensiv beteiligt.

Heute ist die Weiterbildung Handtherapeut:in der DAHTH eine der ambitionieren berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen in der deutschen Therapeutenlandschaft. Es gelingt mit ihr, die besten Errungenschaften aus der ergotherapeutischen und physiotherapeutischen Berufswelt zusammenzuführen und mit den wichtigsten Vorgaben der relevanten ärztlichen Gesellschaften zu verknüpfen. Die konsequent hohen Qualitätsanforderungen an die verpflichteten Referent:innen und das umfassende, vielgliedrige System unabhängiger, aber ineinander verzahnter Einzelmodule garantieren dabei, dass die Weiterbildung „Handtherapeut:in DAHTH“ auch international Anerkennung findet. Die bisher vorhandene Lücke vor allem in der ambulanten Versorgung Handverletzter zu schließen ist mit dieser Weiterbildung beeindruckend gelungen. Die DCPRAC sieht für Patient:innen, Ärzt:innen und auch Kostenträger viele Vorteile durch die Verfügbarkeit von Handtherapeut:innen der DAHTH und empfiehlt, diese qualifizierten Therapeut:innen in allen Phasen der Rehabilitation verstärkt einzusetzen.

Weitere Informationen zur DGPRÄC finden Sie auf www.dgpraec.de

Logo
European Federation of Societies for Hand Therapy – EFSHT

Die EFSHT ist die Dachorganisation der nationalen Handtherapeutenverbände in Europa. Die DAHTH  repräsentiert als einziger Verband und offizieller Vertreter Deutschland in diesem wichtigen Interessenverband.

Zugangsvoraussetzung für das Weiterbildungskonzept der EFSHT zum “European Certified Hand Therapist” (ECHT) ist ausschließlich die national anerkannten Handtherapiequalifikationen der ordentlichen Mitglieder. Nur der „Handtherapeut:in DAHTH“ wird von der EFSHT anerkannt und zum Zertifizierungsverfahren des European Certified Hand Therapist zulassen.

Weitere Informationen zur EFSHT finden Sie auf www.eurohandtherapy.org

Logo
International Federation of Societies for Hand Therapy – IFSHT

Die IFSHT arbeitet eng mit der EFSHT zusammen und arbeitet weltweit an vergleichbaren Kriterien für eine adäquate Qualifikation von handtherapeutisch tätigen Ergo- und Physiotherapeut:innen.

Aufgrund der besonderen Herausforderung der Synchronisation aller Mitgliedsgesellschaften unseres gesamten Planeten ist die Konsensfindung noch weit umfangreicher als im begrenzten und relativ homogenen europäischen Rahmen und brauchen noch etwas mehr Zeit.

Die DAHTH  ist auch in der IFSHT ordentliches Mitglied und somit der dortige Vertreter Deutschlands. Sie vertritt die Interessen Deutschlands in diesem wichtigen Gremium und sorgt für eine Angleichung der Qualitätsstandards. Die DAHTH  wird sicherstellen, dass das Konzept der DAHTH  auch die Anforderungen der IFSHT an die nationalen Qualifikationen erfüllen wird, wenn diese definiert sind.

Weitere Informationen finden Sie auf www.ifsht.org

Ausbildungsqualität

Die Weiterbildung „Handtherapeut:in DAHTH“ ist eine qualitativ äußerst hochwertige Qualifizierungsmaßnahme für Ergo- und Physiotherapeut:innen.

Zugangsvoraussetzung

Voraussetzung zum Absolvieren der Kursreihe „Handtherapeut:in DAHTH“ ist eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich anerkannten Ergo- oder Physiotherapeut:in.

Berufserfahrung verpflichtend

Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist eine 4-jährige allgemeine Berufserfahrung, wovon 2 Jahre fachspezifisch in der Handrehabilitation gearbeitet werden mussten.

Umfangreiche Qualifizierung in 12 Kursen

Die Weiterbildung besteht insgesamt aus 450 Unterrichtseinheiten verteilt auf 12 hochspezifische Module, die vom jeweiligen Teilnehmenden absolviert werden müssen.

Herausragende Referent:innen

Unsere Referent:innen müssen mindestens eine Qualifikationsstufe höher ausgebildet sein als unsere Teilnehmenden.

Aktuell als Referent:innen tätig sind bei uns Rehabilitations- und Sozialwissenschaftler:innen, Psycholog:innen und Ärzt:innen sowie Ergo- und Physiotherapeut:innen mit Bachelor- oder Masterabschluss oder langjähriger Berufserfahrung in Handzentren mit Akut- und Rehabilitationserfahrung. Diese hochqualifizierten Referent:innen unterrichten jeweils nur für ihr spezielles Fachgebiet.

In den Fällen, in denen keine grundständige Höherqualifikation möglich oder fachlich sinnvoll gegeben ist (z. B. Schienenkurse), fordern wir äußerst hohe spezifische Zusatzanforderungen und langjährige Berufserfahrung im Bereich der Handtherapie von unseren Referent:innen.

Abschlussprüfung durch Prüfer:innen der DGH und der DAHTH

Sind alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt und sind Sie Mitglied der DAHTH, freuen wir uns auf Ihre Anmeldung zur Prüfung.

Der Prüfungsausschuss bestehend aus einem Mitglied der DGH und einem/r Handtherapeut:in mit höchstmöglicher Reputation (Bachelor- oder Masterabschluss und „Handtherapeut:in DAHTH “ Handtherapeut SGHR / ECHT) und prüft die angehenden Handtherapeut:innen im Rahmen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung „Handtherapeut:in DAHTH“ erwerben die Absolvent:innen eine hochwertige Zusatzqualifikation. Diese Qualifikation bietet allen, die in der Rehabilitation von Funktionsstörungen der Hand tätig sind, eine zuverlässige Orientierungshilfe und umfassende handtherapeutische Kompetenzen.

Module

Die Weiterqualifizierungsmaßnahme „Handtherapeut:in DAHTH“ ist modular aufgebaut und gliedert sich in folgende übergeordnete Teilbereiche.

Hand

Fachübergreifende Inhalte

Hier geht es um die theoretischen Grundlagen therapeutischen Arbeitens. Der/die zukünftige Handtherapeut:in bekommt einen Einblick und erstes Handwerkszeug für wissenschaftliches Arbeiten, Organisations- und Managementfähigkeiten sowie das Wissen über die Handlungsfähigkeit von kranken und verletzten Menschen in ihrem jeweiligen Lebenskontext.

Fachspezifische Inhalte

In diesem Bereich werden vorwiegend Anatomie und Physiologie, Pathologie, typische Heilungsverläufe, aktuelle Behandlungsstrategien, spezifische Besonderheiten sowie neuere Erkenntnisse der Sozialmedizin vermittelt.

Fachpraktische Inhalte

In diesem Bereich finden sich die meisten der bisher bekannten Fortbildungsangebote. Es geht hier um das Erlernen und Anwenden konkreter Behandlungstechniken.

Veranstalter

Die DAHTH kooperiert mit mehreren Veranstaltern von Fort- und Weiterbildungen. Diese bieten unterschiedliche Module und verschiedene Kursorte zur Weiterbildung als „Handtherapeut:in“ DAHTH an.

Die Auswahl der Referent:innen sowie der Inhalt der einzelnen Module liegt weiterhin in der Hand der DAHTH.

Logo Logo Logo Logo

Aktuelle Referent:innen

A1 – ICF (International Classification of Functioning, Disabilities and Health)
A1 Holger Grötzbach

Holger Grötzbach

A2 – Evidenzbasierte Praxis
A2

A3 – Qualitätsmanagement
A3 Claudia Stork

Claudia Stork

B1 – Medizinisch-therapeutische Grundlagen
B1 Natascha Weihs

Natascha Weihs

B1 Ansgar Sanning

Ansgar Sanning

Ärztliche Gastdozenten
B1 Dr. Marion Mühldorfer-Fodor

Dr. Marion Mühldorfer-Fodor

B1 Dr. med. Karlheinz Kalb

Dr. med. Karlheinz Kalb

B1 Priv.-Doz. Dr. Thomas Pillukat

Priv.-Doz. Dr. Thomas Pillukat

B1 Dr. Philipp Muhl

Dr. Philipp Muhl

B1 Dr. Florian Goethz

Dr. Florian Goethz

B3 – Assessmentverfahren
B3 Anna-Lena Avenius

Anna-Lena Avenius

B3 Johanna Ismaier

Johanna Ismaier

B3 Beate Jung

Beate Jung

B3 Katrijn Strigl

Katrijn Strigl

B4 – Psychologische Faktoren
B4 Lea Schmidt

Lea Schmidt

B5 – Schmerz
B5 Fabian Pfeiffer

Fabian Pfeiffer

C1 – Schienenbau
C1 Walter Bureck

Walter Bureck

C1 Annette Kark

Annette Kark

C1 Martin Behrendt

Martin Behrendt

C1 Ina Gundelwein

Ina Gundelwein

C1 Horst Schild

Horst Schild

C1 Thomas Erlebach

Thomas Erlebach

C2 – Physikalische Therapie
C2 Alexander Kögel

Alexander Kögel

C3 – Manuelle Therapie
C3 Peter van den Berg

Peter van den Berg

C3 Ansgar Winkelmann

Ansgar Winkelmann

C4 – Aktive Behandlungsansätze
C4 Anton Eli

Anton Eli

C4 Tim Friebe

Tim Friebe

Prüfung

Zum Abschluss der Weiterqualifizierungsmaßnahme „Handtherapeut:in DAHTH“ muss eine Prüfung abgelegt werden. Alle dazu wichtigen Informationen finden Sie nachfolgend.

Sollten im Vorfeld Unklarheiten bestehen oder Fragen auftauchen können Sie uns jederzeit per mail an info@dahth.de kontaktieren. Erst wenn Sie alle Voraussetzungen zur Prüfungsteilnahme erfüllt haben, können Sie den Zulassungsantrag zur Prüfung stellen. Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Unterlagen und Belege unbearbeitet zurücksenden.

Voraussetzungen und Zugang zur Prüfung

  • Abgeschlossene Ausbildung / Studium als Ergo- oder Physiotherapeut:in mit Anerkennung in Deutschland
  • Mindestens vier Jahre allgemeine Berufserfahrung
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Handtherapie mit einem Umfang von 30 Wochenstunden bzw. entsprechend längere Berufserfahrung bei Teilzeitarbeit
  • Mitgliedschaft in der DAHTH
  • Erfolgreiche Teilnahme an allen 12 Modulen der Weiterbildung zum „Handtherapeut:in DAHTH“. oder im Einzelfall entsprechender Äquivalenzen
  • Schriftlicher und vollständiger Antrag auf Zulassung zur Prüfung inklusive aller notwendigen Nachweise an die DAHTH  in zweifacher Ausführung. Bitte nur Kopien der Teilnahmebescheinigungen / OP-Hospitationen / sonstige Formulare einreichen. Keine Originale! Der Antrag muss mind. 8 Wochen vor Prüfungstermin vorliegen.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung (Download Formular)
  • Kopie der Urkunde zur staatlichen Anerkennung (Berufsurkunde)
  • Kopie der Bestätigung des Arbeitgebers über die allgemeine Berufserfahrung (Download Formular Berufserfahrung)
  • Nachweis der mindestens zweijährigen, handspezifischen Berufserfahrung (Formular, Bestätigung durch den medizinischen Leiter einer handchirurgischen Klinik oder handtherapeutischen Schwerpunktpraxis / Einrichtung)
  • Nachweis aller absolvierten Module über die Kopie der Teilnahmebescheinigung
  • Pro Modul, für das eine Äquivalenz in Anspruch genommen wird, muss der Nachweis erbrachte und  ein separates Formular ausgefüllt werden

Alle Unterlagen müssen in zweifacher Ausführung eingereicht werden an

Praxis für Ergo- und Handtherapie Sonja Kienle

Burgunderplatz 9

67117 Limburgerhof

Prüfungsablauf

Die Weiterbildung „Handtherapeut:in DAHTH“ wird mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung durch den Prüfungsausschuss abgeschlossen. Dieser setzt sich aus einem/einer anerkannten Handchirurg:in der DGH und einem/einer handtherapeutisch erfahrenen und qualifizierten Therapeut:in zusammen. Über die korrekte Anwendung der Prüfungsordnung, einschließlich der Durchführung der Prüfung selbst, wacht ein/e Vertreter:in der Prüfungskommission, der/die als Beisitzer:in während der gesamten Prüfung anwesend ist. Die gesamte Prüfung wird schriftlich von einem/einer Protokollführer:in festgehalten. Die gestellten Prüfungsfragen setzten sich aus den Inhalten aller zwölf Module zusammen.

Kosten für die Prüfung

Der Kostenbeitrag für die Prüfung beträgt  ab dem 01. Januar 2026  400.- €. Diese Gebühr muss nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden. Im Anschluss daran erfolgt die Bestätigung des Prüfungszugangs.

Aktuelle Prüfer:innen

Derzeit prüft ein erfahrenes Team aus einem/einer anerkannten Handchirurg:in der DGH und einem/einer erfahrenen Handtherapeut:in, dreimal im Jahr Absolventen der Weiterbildung „Handtherapeuten:in DAHTH“.

Aktuelle Prüfungsorte sind Hamburg, Bad Neustadt / Saale und München

Ärztliche Prüfer:innen
Prof. Dr. med. Kai Megerle

Prof. Dr. med. Kai Megerle

Dr. med. Gabriele Peterhof

Dr. med. Gabriele Peterhof

Prof. Dr. med. Marion Mühldorfer-Fodor

Prof. Dr. med. Marion Mühldorfer-Fodor

Therapeutische Prüfer:innen
Barbara Dopfer

Barbara Dopfer

Vera Beckmann-Fries

Vera Beckmann-Fries

Johanna Ismaier

Johanna Ismaier

Rezertifizierung für Handtherapeuten

Informationen zur Rezertifizierung Handtherapeut:in

Motivation

Im engen Austausch zwischen EFSHT, IFSHT, DGH und dem Vorstand der DAHTH wurde im Frühjahr 2025 die Rezertifizierung eingeführt.

Diese dient der Qualitätssicherung in der Handtherapie und unterstützt das Ziel der gegenseitigen Anerkennung.

Gemäß der Satzung und dem Leitbild verfolgt die DAHTH folgende Ziele:

  • „Handtherapeut:innen DAHTH“ nach bestandener Prüfung zu unterstützen.
  • Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung zu geben.
  • Das Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten und es an andere weitergeben zu können.
  • Bewahrung und Förderung eines einheitlichen Standards auf sehr gutem Niveau unter den Mitgliedern der EFSHT und der IFSHT.

Die Zertifizierung als „DAHTH-Handtherapeut:in“ und die Rezertifizierung nach 10 Jahren sind zudem Vorraussetzung für die Erlangung des ECHT (European Certified Handtherapist).

Ablauf

Alle DAHTH zertifizierten Handtherapeut:innen, deren Prüfung 10 Jahre oder länger zurück liegt, haben die Möglichkeit die Rezertifizierung zu beantragen.

Die DAHTH-Mitgliedschaft ist zur Antragstellung verpflichtend.

Die Rezertifizierung ist:

  • unaufgefordert immer bis zum 31.12. des 10. Jahres nach der Prüfung zu beantragen
  • Vorraussetzung, um weiter als „DAHTH-Therapeut:in“ auf der Webseite gelistet zu bleiben
  • notwendig, um den Titel „zertifizierte:r Handtherapeut:in DAHTH“ auch weiterhin tragen zu dürfen

Rezertifizierungssystem

In der Frist von 10 Jahren sind mindestens 100 Punkte nach den Bestimmungen des Rezertifizierungssystems zu sammeln. Diese Frist beginnt mit dem Prüfungsjahr. Nähere Informationen finden Sie zusätzlich im Formular hinter den jeweiligen Fragezeichen.

Mit der Beantragung der Rezertifizierung ist eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro zu bezahlen. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass Sie alle Punkte erfüllen und Ihre Unterlagen/Nachweise vollständig sind. Eine Rückerstattung bei Nicht-Bestehen ist nicht vorgesehen!

Alle Module, die zur Erlangung des zert. Handtherapeuten DAHTH erforderlich sind, zählen nicht zur Rezertifizierung.

Kongresse sowie zusätzliche Fortbildungen oder Module können angerechnet werden. Es gelten hierbei aber die Regelungen zu „anderen Kursen“. Wenn diese keinen offensichtlichen handtherapeutischen Bezug haben muss hierfür eine Reflexion mit eingereicht werden, die den handtherapeutischen Nutzen darstellt, .

Über den Mitglieder-Login gelangt man dann zum Rezertifizierungs-Formular. Nach der Eingabe der persönlichen Daten erfolgt im nächsten Schritt die Angabe der jährlichen Nachweise.

Im Abschnitt 1 (praktische Arbeit mit Patienten in Klinik oder Praxis) wird ein Minimum von durchschnittlichen 40% Tätigkeit in der Handtherapie pro Jahr erwartet.

  • Es zählt ausschließlich die Arbeit am Patienten, einschließlich Dokumentation und Verwaltung.
  • Vollzeit wird mit 38,5 Std / Woche angesetzt.
  • Es zählt die über 10 Jahre erreichte durchschnittliche Arbeitszeit. Wird in einem Jahr mit unterschiedlichen Arbeitszeiten gearbeitet, zählt auch hier der Jahresdurchschnitt.

Im Abschnitt 2 (Weiterqualifizierung im Fachgebiet Handrehabilitation / Engagement für die Weiterentwicklung der Handtherapie) benötigt es durchschnittlich 2 Tage Weiterbildung pro Jahr.

Im Abschnitt 3 (Weitergabe von Wissen / Forschung) müssen über 10 Jahre verteilt mindestens 2 Punkte gesammelt werden.

Punktevergabe Abschnitt 1:

Arbeitszeit in der Handtherapie  Wert in Punkten  pro Jahr  erforderliches Minimum in 10 Jahren
40
 20 %   3
 30 %   3,5
 40 %   4
 50 %   4,5
 60 %   5
 70 %   5,5
 80 %   6
 90 %   6,5
100 %   7

 

Punktevergabe Abschnitt 2:

Weiterqualifizierung im Bereich Handtherapie / Engagement für die Weiterentwicklung der Handtherapie Wert in Punkten pro Jahr Minimum pro 10 Jahre

40 Punkte

Maximum pro 10 Jahre

keine Begrenzung

Hauptvorstand DAHTH/Jahr Erweiterter Vorstand/Jahr Mitarbeit AG`s / Jahr 3

2

1

Aktive Mitarbeit in anderen Verbänden* pro Jahr 2
Weiterbildung / Hand-Kongresse pro Tag 2
Andere Kurse pro Tag** 1 4
Qualitätszirkel pro Jahr 1
Regionalgruppe DAHTH pro Jahr 1

* andere Verbänden sind z.B.: Ergo- und Physiotherapieverbände

** zur Anerkennung anderer Kurse / Kongresse muss durch eine schriftliche Reflexion der Bezug zur Handrehabilitation dargelegt werden.

Punktevergabe Abschnitt 3:

Weitergabe von Wissen / Forschung Wert in Punkten pro Jahr Minimum von insgesamt

2 Punkten

Maximumpunktzahl pro Gruppe
Forschungstätigkeit: 10
– Ethikantrag 1
– Mitwirken an der Organisation 1
– Datenerhebung 1
– Datenanalyse 1
– Leitlinienarbeit 1
Lehrtätigkeit: 20
– Vortag extern 2
– Workshop öffentlich 2
– Kurs pro Kurstag 5
– Unterrichtstätigkeit pro Thema 2
– Vortrag intern 0,5
– Leitung Qualitätszirkel 1
Publikationen: 30
– Buch 20
– Buchkapitel 5
– Artikel in Fachzeitschrift 3
– Autor im Peer-Reviewed Journal 5
– Arbeit als Editor / Reviewer 2
– Supervision / Praxisanleitung ab 4 Wochen 1
  • Es müssen über 10 Jahre verteilt mindestens 2 Punkte gesammelt werden.
  • Die Forschungstätigkeit muss sich auf die Handtherapie beziehen. Auch Publikationen müssen aus dem Bereich der Handtherapie sein.
  • Kurse gleichen Inhalts können pro Jahr nur einmal abgerechnet werden.
  • Das gleiche gilt für die Unterrichtstätigkeit mit Themen / Vorträge, etc.

Häufig gestellte Fragen
Warum soll ich mich rezertifizieren?

Im engen Austausch zwischen EFSHT, IFSHT, DGH und dem Vorstand der DAHTH wurde im Frühjahr 2025 die Rezertifizierung „Handtherapeut:in DAHTH“ eingeführt.

Diese dient der Qualitätssicherung der Handtherapie.

Gemäß der Satzung und dem Leitbild verfolgt die DAHTH damit folgende Ziele:

  • Handtherapeut:innen DAHTH nach bestandener Prüfung zu unterstützen
  • Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung auf hohem Niveau anzubieten
  • das eigene Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten und es an andere weitergeben zu können
  • Bewahrung und Förderung eines einheitlichen Standards auf sehr gutem Niveau (state oft the art) unter den Mitgliedern der EFSHT und der IFSHT

Die Zertifizierung als „Handtherapeut:in DAHTH“ und die Rezertifizierung nach 10 Jahren sind zudem Voraussetzung zur Erlangung des ECHT (European Certified Handtherapist).

Wie läuft die Rezertifizierung ab?
  • Alle zertifizierten „Handtherapeut:innen DAHTH“, deren Prüfung 10 Jahre oder länger zurück liegt, haben die Möglichkeit die Rezertifizierung zu beantragen.
  • Bei Antragstellung ist eine DAHTH Mitgliedschaft verpflichtend.
  • Auf der Webseite der DAHTH finden Sie den Reiter „Rezertifizierung“, hier gelangen Sie zum Online-Antrag. Nach dem Absenden wird der Antrag geprüft und Sie bekommen eine Bestätigungsmail.
  • Die DAHTH bearbeitet den Antrag möglichst innerhalb von vier Wochen, anerkennt bei Bestehen die Rezertifizierung und aktualisiert den Eintrag auf der Handtherapeutenliste der Website

Die Rezertifizierung ist:

  • unaufgefordert immer bis zum 31.12. des 10. Jahres nach der Prüfung zu beantragen
  • Voraussetzung, um weiter als „Handtherapeut:in DAHTH“ auf der Webseite gelistet zu bleiben
  • notwendig, um den Titel „zertifizierte:r Handtherapeut:in DAHTH“ auch weiterhin tragen zu dürfen
Fallen Gebühren an für den Antrag zur Rezertifizierung?

Ja. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100 € an. Diese wird bei Nichtbestehen nicht erstattet.

Wieviel Zeit habe ich für die Bearbeitung des Antrags? Kann ich das auch schrittweise ausfüllen?

Sie den Antrag gerne auch schrittweise ausfüllen. Sie kommen über Ihren Mitglieder-Login zu Ihrem Antrag zurück. Bitte beachten Sie aber, dass angefangene Anträge nach drei Monaten wieder gelöscht werden, wenn diese nicht abgeschlossen wurden.

Ich war innerhalb der 10 Jahre in Elternzeit? Wird das angerechnet?

Die Rezertifizierung ist so angelegt, dass auch mit einer Elternzeit das Erreichen der notwendigen Punktzahl kein Problem sein sollte.

Ich komme nicht auf die notwendige Gesamtpunktzahl! Was passiert jetzt?

Sollten Sie beim Bearbeiten des Antrags merken, dass Sie die Punktzahl nicht erreichen, haben Sie die Möglichkeit diese über Fortbildungen nachholen. Das kann bedeuten, dass Sie für die Dauer bis zum Abschluss der Rezertifizierung auf der Liste und Landkarte der Praxen nicht mehr besonders hervorgehoben sichtbar sind und den Titel „Handtherapeut:in DAHTH“ nicht mehr offiziell verwenden dürfen.

Ich bin nach den 10 Jahren nicht auf die Gesamtpunktzahl gekommen und bei mir ist das jetzt 13 Jahre her. Was muss ich jetzt bei der Antragstellung beachten?

Wichtig ist nun, dass Sie zum Datum der Antragstellung den Nachweis für die letzten 10 Jahre erbringen müssen.

Ich komme bei der Gesamtpunktzahl zwar auf die notwendigen Punkte, aber in einem Unterpunkt erreiche ich nicht die Mindestanforderung. Was passiert jetzt?

In diesem Fall können wir dem Antrag nicht stattgeben. Bitte holen Sie so schnell wie möglich die notwendigen Nachweise nach.

Wird die Zeit der Corona-Pandemie berücksichtigt?

Nein. Da auch in dieser Zeit viele Seminare online angeboten wurden können wir das nicht berücksichtigen.

Ich bin mir nicht sicher ob ich alle Punkte erfülle. Kann ich den Antrag vorab prüfen lassen?

Mit dem Leitfaden zur Rezertifizierung und den Hilfe-Buttons (?) im Antrag geben wir Ihnen bereits die notwendigen Hilfestellungen. Eine Vorab-Prüfung ist nicht vorgesehen.

Ich erreiche bereits nach 7 Jahren alle notwendigen Punkte. Muss ich den Antrag trotzdem für 10 Jahre ausfüllen?

Auch wenn Sie bereits die notwendigen Punkte in allen Bereichen erreicht haben brauchen wir trotzdem im Bereich 1, also der Berufstätigkeit, den Nachweis, dass Sie in einem Beschäftigungsverhältnis sind.

Mir fehlen zum Beispiel einige Bestätigungen für die RG-Treffen oder Fortbildungen. Wie kann ich das trotzdem nachweisen?

Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall zur Klärung per E-Mail unter: rezert.handtherapeut@dahth.de

Ich kann die Daten zum Schluss nicht hochladen. Woran liegt das?

Dies kann an App-Blockern auf Ihrem PC liegen. Bitte achten Sie darauf, dass dieser deaktiviert ist und versuchen Sie es erneut. Sollten trotzdem Probleme auftreten kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.  rezert.handtherapeut@dahth.de

Ich habe den Antrag bereits abgeschickt und nun gemerkt, dass ein Nachweis fehlt. Kann ich diesen nachreichen?

Kontaktieren Sie uns bitte in diesem Fall per Mail.  rezert.handtherapeut@dahth.de

Ich bin „Handtherapeut:in DAHTH“ aber kein Mitglied. Kann ich den Antrag zur Rezertifizierung trotzdem einreichen?

Nein, denn um zum Antrag zu gelangen und diesen zu stellen ist die Mitgliedschaft zwingend erforderlich.

Kann ich bei den Nachweisen alle Formate hochladen? (Word, JPEG, pdf…?) und müssen die Nachweise einzeln für die jeweiligen Unterpunkte hochgeladen werden?
  •  Alle Dokumente müssen im pdf-Format hochgeladen werden.
  • Nein. Bitte achten Sie darauf die Nachweise gebündelt in einer pdf-Datei für den jeweiligen Unterpunkt hochzuladen.
zum Rezertifizierungsformular

Anerkennung als Schwerpunktpraxis bzw. Fachabteilung (SPP)

Verbindliche Hinweise zur Selbstauskunft

Die DAHTH hat dieses Konzept entwickelt, um Handverletzten und anderen an der Handrehabilitation Beteiligten (Hand‐ und Unfallchirurg, Reha-Berater, stationäre Einrichtungen) eine nachvollziehbare Orientierung hinsichtlich der Spezialisierung der Leistungserbringenden zu geben.

Erreicht die Einrichtung, nach Überprüfung der Unterlagen durch die DAHTH, mindestens 15 von 28 möglichen Punkten, so bekommt sie die Anerkennung und damit verbunden, neben der Urkunde, auch einen besonderen Status auf der Landkarte der Webseite und ist somit für jeden Therapeutensuchenden deutlich erkennbar.

Die Kriterien der DAHTH sind eindeutig und nach langen Beratungen in enger Kooperation mit der DGH verbindlich festgelegt worden und auch im Einzelfall nicht verhandelbar.

Antragstellende, die die Kriterien (noch) nicht erfüllen, haben einen klaren Leitfaden, mit dem Sie sich die Voraussetzungen in der Zukunft selbst erarbeiten können.

  • Sollten wesentliche Qualitätselemente wegfallen (z.B. durch Weggang eines Handtherapeuten), so ist der Antragstellende verpflichtet, eine Meldung an die DAHTH zu machen. Eine Neubewertung hat stattzufinden, die im Falle größerer Änderungen erneut kostenpflichtig wird.
  • Das Anerkennungsverfahren ist kostenpflichtig. Die Erstprüfung kostet 100,- Euro inkl. Zertifikatsausstellung. Mit der Zahlung der Bearbeitungsgebühr wird der Antrag geprüft.
  • Nach‐ und Sonderprüfungen sind auf Antrag möglich, jedoch grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand und beträgt zwischen 50,- und 100,- Euro.
  • Für vom Antragstellenden gewünschte Vor‐Ort‐Überprüfungen kommen zusätzlich eventuelle Reise- und Übernachtungskosten hinzu.
  • Für nicht deutschsprachige Dokumente (außer, sie sind beglaubigt übersetzt) müssen die Übersetzungskosten vom Antragstellenden getragen werden.
  • Die DAHTH kann bei Bedarf jederzeit weitere Nachweise anfordern. Im Einzelfall kann sie auch angekündigte Vor‐Ort‐Überprüfungen durch vom Vorstand berufene Personen durchführen.
  • Jedwede wissentliche Täuschung zum Zwecke der vorteilhaften Selbstdarstellung wird mit einem Ruhen des Status Schwerpunktpraxis/Fachabteilung für die Zeit von zwei Jahren geahndet. In schweren Fällen kann ein dauerhafter Ausschluss aus dem Verfahren vom Vorstand der DAHTH beschlossen werden.

Für alle Nachweise gilt:

  • Alle Selbstaussagen müssen – falls verlangt – durch den Antragstellenden mit eindeutigen Dokumenten belegt werden.
  • Bei nicht eindeutigen Nachweisen werden die Berechnungen durch den Prüfenden entsprechend angepasst.
  • Belege dem Antrag als Datei hochladen. Dateien im Format: PDF, XLSX, DOCX oder PPT sind zugelassen (max. 8 MB pro Datei).
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Höhe der Punktzahl nicht veröffentlicht wird und somit keine Auf- oder Abwertung durch die erreichte Gesamtzahl stattfindet. Die Antragstellenden können hier viel Arbeit sparen, wenn sie sich auf das Notwendige begrenzen, Diskussionen um die Bewertung einzelner Nachweise können möglicherweise ebenfalls vermieden werden.

Hinweise zu den einzelnen Kriterien:

zu 1: Nachweis der durchgeführten handtherapeutischen Behandlungseinheiten pro Jahr

  • Prinzipiell ist eine aussagekräftige Dokumentation aus vorhandener Praxis‐Software oder Dokumentation des jeweiligen Abrechnungsunternehmens vorzulegen.
  • Falls dies nicht möglich ist, können Kopien aller Verordnungen handtherapeutischer Leistungen eines beliebigen Dreimonatszeitraums als Nachweis vorgelegt werden.
  • Zusätzlich sind alle Rezepte in einer Liste zu erfassen und eine eigene, übersichtliche Berechnung aller handtherapeutischen Behandlungen des betreffenden Quartals inkl. Hochrechnung auf das Gesamtjahr ist zu erstellen.
  • Bei allen Rezeptkopien ist der Datenschutz zu gewährleisten, also die Patientendaten zu anonymisieren (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer).
  • In der Ergotherapie ist der Nachweis relativ einfach. Hier können alle motorisch‐funktionellen Behandlungen angerechnet werden, da diese Leistung dem orthopädisch‐traumatologischen Bereich vorbehalten ist. Diagnosen müssen hier nicht mit aufgeführt werden. Möchte ein ergotherapeutischer Antragstellender auch sensomotorisch‐perzeptive Behandlungen angerechnet haben, so muss die Dokumentation den Regeln der Physiotherapie entsprechen.
  • In der Physiotherapie müssen die Diagnosen erkennbar sein, da die physiotherapeutische Behandlung auch bei vielen anderen Behandlungsschwerpunkten verwendet wird.

Zu 2: Nachweis hergestellter Handschienen pro Jahr – Analog zu 1.

  • Aussagekräftige Dokumentation aus vorhandener Praxis‐Software oder Dokumentation des Abrechnungsunternehmens.
  • Falls dies nicht möglich ist, anonymisierte Kopien aller Verordnungen eines Quartals inkl. einer übersichtlichen Auflistung.

Zu 3: Zulassung Zertifikatspositionen Physiotherapie

  • Pro Zertifikatsposition jeweils nur für eine Person notwendig.
  • Zum Nachweis für die EAP ist die Kopie einer entsprechenden Zulassungsbestätigung dem Antrag beizulegen.

Zu 4: Anzahl erfolgreich absolvierter, abgeschlossener Module im Rahmen der Weiterbildung Handtherapeut:in DAHTH

  • Die Anrechnung von Modulen über unsere Äquivalenzregelungen:
  • A1 / A2 – ICF / EBP:
    • Akademische Ausbildung mit entsprechenden Inhalten, mindestens Bachelor
  • A3 – QM:
    • Akademische Ausbildung mit entsprechenden Inhalten, mindestens Bachelor
    • Workshop-Reihe 1 des IQH
  • Nachweis: Kopie des Hochschul-Abschlusszeugnisses oder Zertifikates
  • C1 – Schienenbau:
    • Der Kursteil I und II kann anerkannt werden, wenn in der Vergangenheit absolvierte Kurse jeweils mindestens 20 UE dauerten und die Referentenqualifikation vergleichbar war.
  • C3 – manuelle Therapie:
    • Physiotherapeut:in mit Zertifikat
    • Manualtherapeut:in Obere Extremität des DEFZ.
    • Nachweis früherer Kurse mit Schwerpunkt Handrehabilitation und gleichem oder höherem Zeitrahmen sowie vergleichbarer Referenzqualifikation.
  • B5 – Schmerz:
    • Kurse „Schmerzen verstehen“ der NOI- Gruppe,
    • Level 2b der Ausbildung zum „Manualtherapeut nach Maitland“

Zu 5: Anzahl spezifisch handtherapeutischer Fortbildungstage

  • Es geht hier um die Anzahl der handspezifisch ausgerichteten Fortbildungstage in den letzten 24 Monaten aller Mitarbeiter:innen. Hier ist nicht zwingend notwendig, dass die Kurse Module in der Weiterbildung Handtherapeut:in DAHTH sind. Jedoch werden hier die DAHTH-Module der letzten beiden Jahre unabhängig von Punkt 4 noch einmal angerechnet.
  • Fortbildungen mit handspezifischer Ausrichtung von weniger als einem Tag, werden mit halbem Stundenwert zu den ganzen Tagen addiert.
  • Nachweis: Kursbestätigungen

Zu 6: Anzahl kooperierender Handchirurgen, Unfallchirurgen, Orthopäden, Rheumatologen

  • Je Arzt ist ein Einzelnachweis erforderlich.
  • Mindestens eine positive Beurteilung muss durch einen Handchirurgen erfolgen.
  • Die Gesamtsumme einer Beurteilung muss jeweils mindestens 12 von 20 erreichbaren Punkten ergeben.

Zu 7: Qualitätssicherungsmaßnahmen

  • Zu Qualitätszirkel: Akzeptierte Qualitätszirkel sind solche, die in geografischem und fachlichem Zusammenhang mit der täglichen Praxisarbeit stehen. Die Teilnahme an den Regionalgruppen der DAHTH wird als solche anerkannt. Ihr Regionalgruppenleiter:in wird die regelmäßige Teilnahme gerne bestätigen.
  • Zu QM‐System in Arbeit: Bestätigung einer qualifizierenden Einrichtung (z.B. IQH), aus der hervorgeht, dass sich ein QM‐System konkret in Entwicklung befindet. Eine Teilnahme an reinen Informationsveranstaltungen ist nicht ausreichend.
  • QMB in Praxis: mindestens 8‐tägige spezifische Weiterbildung eines Mitarbeitenden (Fortbildungsnachweis und spezifischer Arbeitsvertragszusatz des betreffenden Mitarbeitenden) oder ein vollständiges und aktives QM‐Handbuch (Bestätigung durch externe Stelle, z.B. Qualitätsauditor).
  • ISO 9001 oder vergleichbar:
    • Nachweis: Zertifikat der Prüf‐ bzw. Supervisionsstelle

Zu 8: aktive Unterstützung der Arbeit der DAHTH

  • Zur Anrechnung mit je einem Punkt (bis maximal 4 Punkte) kommen folgende Aktivitäten:
  • Vorstandsarbeit
  • Mitarbeit in den Gremien (z.B. AG Weiterbildung, AG Schienen, Zeitschrift etc.)
  • Mitarbeit Jahreskongress (z.B. Vorsitz, Vortrag, Ausstelleraquise etc.)
  • Mitarbeit anderer Kongresse (z.B. Standbetreuung, Organisation etc.)
  • Leitung einer aktiven Regionalgruppe
  • Lehrtätigkeit
  • Veröffentlichungen von Fachartikeln

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: schwerpunktpraxis@dahth.de

SPP - Erstantrag
Für die Bearbeitung des Formulars nutzen Sie bitte Ihren PC oder Laptop.



    Sind DAHTH-Handtherapeut:innen in Ihrer Einrichtung? (Die Namen und Mitgliedsnummern bitte untereinander auflisten)

    Die Anerkennung als Handtherapeutische Schwerpunktpraxis/Fachabteilung DAHTH hat eine begrenzte Gültigkeit und ist nach 5 Jahren selbstständig durch einen Antrag auf Rezertifizierung zu erneuern !!















    Probleme mit dem Upload von PDF-Dateien? Hier die PDF-Datei komprimieren! (Diese Seite steht in keiner Verbindung mit der DAHTH)











    Abschluss und Bezahlung

    Ihre Erstantragsanfrage für SPP steht kurz vor der Einreichung. Aktuell steht Ihnen eine bequeme Zahlungsoption für die Bearbeitungsgebühr zur Verfügung, einschließlich der Nutzung von PayPal. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie die Gebühr sowohl per Banküberweisung auf das Konto des DAHTH als auch bequem über PayPal begleichen können. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 100 €. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Zahlung benötigen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistungen.

    Bankverbindung:

    IBAN:DE29 3006 0601 0005 4687 87
    BIC:DAAEDEDD

    Bitte geben Sie bei der Überweisung die E-Mail-Adresse an, die sie auch im Erstantrag angegeben haben, damit wir ihre Zahlung eindeutig zuordnen können.


    Wichtig: Der Antrag kann nur durch das Absenden des Formulars erfasst werden



    * Pflichtfeld

    Fragen sind zu senden an: schwerpunktpraxis@dahth.de

    Rezertifizierung der Schwerpunktpraxis bzw. Fachabteilung (SPP)

    Verbindliche Hinweise zur Selbstauskunft

    Die Anerkennung als “Handtherapeutische Schwerpunktpraxis bzw. Fachabteilung DAHTH” hat eine begrenzte Gültigkeit und muss jeweils nach 5 Jahren durch eine Rezertifizierung verlängert werden.

    Voraussetzungen:

    • Es existiert eine gültige Anerkennung als “Handtherapeutische Schwerpunktpraxis bzw. Fachabteilung DAHTH”.
    • Mindestens ein Mitarbeiter der Einrichtung ist Mitglied der DAHTH, denn nur dieser kann den Antrag stellen.
    • Durchführung von mindestens 1.500 Behandlungen pro Jahr von Patienten mit Erkrankungen und Verletzungen der Hand sind Pflicht.
    • Angaben müssen mit eindeutigen Dokumenten belegt werden. Sie sind als Dokument im Antrag hochzuladen.
    • Die Bearbeitungsgebühr von 50 € ist mit der Antragstellung zu begleichen.

    Erreicht die Einrichtung, nach Überprüfung der Unterlagen durch die DAHTH, mindestens 5 von 7 möglichen Punkten, so bekommt sie die erneute Anerkennung und damit verbunden, neben der neuen Urkunde, auch den Erhalt des besonderen Status auf der Landkarte der Webseite und ist somit weiterhin für jeden Therapeutensuchenden deutlich erkennbar.

    • Das Rezertifizierungsverfahren ist mit 50,- Euro kostenpflichtig. Mit der Zahlung der Bearbeitungsgebühr wird der Antrag geprüft.
    • Sollten wesentliche Qualitätselemente wegfallen (z.B. durch Weggang eines Handtherapeuten), so ist der Antragstellende verpflichtet, eine Meldung an die DAHTH zu machen. Eine Neubewertung hat stattzufinden, die im Falle größerer Änderungen erneut kostenpflichtig wird.
    • Nach‐ und Sonderprüfungen sind auf Antrag möglich, jedoch grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand und beträgt zwischen 50,- und 100,- Euro.

    Für vom Antragstellenden gewünschte Vor‐Ort‐Überprüfungen kommen zusätzlich eventuelle Reise- und Übernachtungskosten hinzu.

    Für nicht deutschsprachige Dokumente (außer, sie sind beglaubigt übersetzt) müssen die Übersetzungskosten vom Antragstellenden getragen werden.

    • Die DAHTH kann bei Bedarf jederzeit weitere Nachweise anfordern. Im Einzelfall kann sie auch angekündigte Vor‐Ort‐Überprüfungen durch vom Vorstand berufene Personen durchführen.
    • Jedwede wissentliche Täuschung zum Zwecke der vorteilhaften Selbstdarstellung wird mit einem Ruhen des Status Schwerpunktpraxis/Fachabteilung für die Zeit von zwei Jahren geahndet. In schweren Fällen kann ein dauerhafter Ausschluss aus dem Verfahren vom Vorstand der DAHTH beschlossen werden.

    Für alle Nachweise gilt:

    • Alle Selbstaussagen müssen durch den Antragstellenden mit eindeutigen Dokumenten belegt werden.
    • Bei nicht eindeutigen Nachweisen werden die Berechnungen durch den Prüfenden entsprechend angepasst.
    • Belege dem Antrag als Datei hochladen. Dateien im Format: PDF, XLSX, DOCX oder PPT sind zugelassen (max. 8 MB pro Datei).

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: schwerpunktpraxis@dahth.de

    SPP - Rezertifizierung - Antrag
    Für die Bearbeitung des Formulars nutzen Sie bitte Ihren PC oder Laptop.



      Sind DAHTH-Handtherapeut:innen in Ihrer Einrichtung? (bitte untereinander auflisten) (Name / Mitgliedsnummer + Prüfungsjahr)












      Die Gültigkeit der Rezertifizierung zur Handtherapeutische Schwerpunktpraxis bzw. Fachabteilung ist begrenzt und alle 5 Jahren zu erneuern. !!



      Probleme mit dem Upload von PDF-Dateien? Hier die PDF-Datei komprimieren! (Diese Seite steht in keiner Verbindung mit der DAHTH)


      Möglichkeit zum Upload Ihrer Unterlagen









      Abschluss und Bezahlung

      Ihr Rezertifizierungsantrag für die Anerkennung als SPP steht kurz vor der Einreichung. Aktuell steht Ihnen eine bequeme Zahlungsoption für die Bearbeitungsgebühr zur Verfügung, einschließlich der Nutzung von PayPal. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie die Gebühr sowohl per Banküberweisung auf das Konto des DAHTH als auch bequem über PayPal begleichen können. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50 €. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Zahlung benötigen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistungen.

      Bankverbindung:

      IBAN:DE29 3006 0601 0005 4687 87
      BIC:DAAEDEDD

      Bitte geben Sie bei der Überweisung die E-Mail-Adresse an, die sie auch im Rezertifizierungsantrag angegeben haben, damit wir ihre Zahlung eindeutig zuordnen können.


      Wichtig: Der Antrag kann nur durch das Absenden des Formulars erfasst werden



      * Pflichtfeld

      Fragen sind zu senden an: schwerpunktpraxis@dahth.de

      Häufig gestellte Fragen
      Was habe ich davon, mich handtherapeutische Schwerpunktpraxis / Fachabteilung nennen zu können?

      Eine klare Abgrenzung zu anderen Einrichtungen und Hervorheben der besonderen, qualitativ hochwertigen Spezialisierung. U.a. durch Änderung des Eintrags in unserer Landkarte.

      Ist die Zertifizierung / Rezertifizierung handtherapeutische Schwerpunktpraxis / Fachabteilung kostenpflichtig?

      Ja!  Pro Erstantrag fallen 100 €, für die Rezertifizierung 50 €, als Bearbeitungsgebühr an.

      Dies beinhaltet eine normale, aufwandsarme Überprüfung der eingereichten Unterlagen, die notwendigen Verwaltungsarbeiten bis hin zur Ausstellung einer aussagekräftigen Urkunde und Erfassung auf der Landkarte unserer Internetseite.

      Ich kann die geforderte Punktzahl im Antrag nicht erreichen, da meine Praxis dafür zu klein ist und ich als einzige/r Therapeut/-in Handpatienten behandle. Was nun?

      Die DAHTH unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht. Die konkrete Arbeit vor Ort mit Patienten und Gesundheitspartnern kann sie allerdings nicht leisten.

      Die acht Kriterien des Antrags inkl. ihrer jeweils steigenden Leistungsbewertung können auch ein Leitfaden für die Entwicklung der handtherapeutischen Schwerpunktausrichtung sein. In praktisch allen Kriterien kann man nach unserer Ansicht Steigerungen erreichen.

      Ich erreiche die Mindestanzahl an Patientenbehandlungen noch nicht. Was kann ich tun?

      Empfehlungen:

      • Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Regionalgruppentreffen der DAHTH um dadurch den Austausch zwischen Ärzten und Kollegen zu stärken.
      • Gezielte OP-Hospitationen und fachlicher Austausch mit Handchirurgen und Ärzten vor Ort (Zuweiser).
      • Abschluss der Weiterbildung „Handtherapeut:in DAHTH“, da dies erfahrungsgemäß zu mehr Nachfrage führt.
      Was geschieht, wenn das DAHTH-Mitglied die zertifizierte Praxis verlässt?

      Mit dem Weggang des DAHTH-Mitglieds verliert die Praxis die Anerkennung als Schwerpunktpraxis (und damit den besonderen Eintrag in der Landkarte). Um diese wieder zu erlangen, muss erneut ein Antrag durch ein DAHTH-Mitglied gestellt werden.

       

      Sollten nach aufmerksamem Lesen der Website und der häufig gestellten Fragen noch Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte per Email an: schwerpunktpraxis@dahth.de oder rezert.handtherapeut@dahth.de