Der Vorstand der DAHTH hat sich, in Zusammenarbeit mit der AG Weiterbildung und im Austausch mit der EFSHT und IFSHT sowie der DGH, viele Gedanken zur Qualitätssicherung für die Handtherapie gemacht.
Unsere wichtigsten Ziele: Die Handtherapeut:innen auch nach bestandener Prüfung zu unterstützen, Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung zu geben, das Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten und es an andere weitergeben zu können.
Wir wollen weiterhin einen einheitlichen Standard auf sehr gutem Niveau unter den Mitgliedern der EFSHT und IFSHT bewahren und fördern.
Um diesem Qualitätsstandard zu genügen, entschieden wir uns für die Rezertifizierung.
Alle DAHTH zertifizierten Handtherapeut:innen, deren Prüfung 10 Jahre und länger her ist, haben die Möglichkeit eine Rezertifizierung zu beantragen.
Die Rezertifizierung ist unaufgefordert immer bis zum 31.12. des 10. Jahres nach der Prüfung zu beantragen.
Warum soll ich mich rezertifizieren lassen?
Die Rezertifizierung der DAHTH dient der Qualitätssicherung im Fachbereich der
Handrehabilitation und ist Voraussetzung, um weiter als DAHTH -Therapeut:in gelistet zu bleiben.
Die Zertifizierung als DAHTH – Therapeut:in und die Rezertifizierung nach 10 Jahren sind zudem Voraussetzung für die Erlangung des ECHT (European Certified Handtherapist).
Wann wird die Rezertifizierung notwendig?
Um den Titel „zertifizierte:r Handtherapeut:in DAHTH“ auch weiterhin tragen zu dürfen, müssen sich ab sofort alle Handtherapeut:innen 10 Jahre nach der Prüfung rezertifizieren lassen.
Was muss ich dafür tun?
In der Frist von 10 Jahren sind mindestens 100 Punkte nach den Bestimmungen des Rezertifizierungssystems zu sammeln. Nähere Informationen findest Du im Formular hinter den Fragezeichen.
Was kostet mich die Rezertifizierung?
Mit der Beantragung der Rezertifizierung ist eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro für Mitglieder (200,- Euro für Nichtmitglieder) per PayPal zu bezahlen.
Welche Unterlagen, außer meiner Prüfungsurkunde, benötige ich dafür?
- In Bereich 1: Praktische Berufserfahrung, Arbeit am Patienten
Arbeitszeugnisse, Bescheinigung des Arbeitgebers o.ä.
! Hier wird im Verlauf der 10 Jahre eine durchschnittliche Berufstätigkeit im Bereich “Handtherapie” von 40% erwartet !
- In Bereich 2: Weiterqualifizierung im Fachgebiet/Engagement für die Weiterentwicklung der Handtherapie
Nachweise mit Dokumentenname, Jahr und Nummerierung der einzelnen Dokumente.
! Im Schnitt sind zwei Tage Weiterbildung pro Jahr notwendig !
- In Bereich 3: Weitergabe von Wissen und Forschung
Nachweise über Lehr- und Forschungstätigkeit mit Namen, Jahr und Nummerierung der Dokumente
! In diesem Bereich müssen in 10 Jahren mindestens zwei Punkte erreicht werden !
Für alle Nachweise gilt:
- Alle Selbstaussagen müssen – falls verlangt – durch den Antragstellenden mit eindeutigen Dokumenten belegt werden.
- Bei nicht eindeutigen Nachweisen werden die Berechnungen durch den Prüfenden entsprechend angepasst.
- Belege dem Antrag als Datei anhängen.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Höhe der Punktzahl nicht veröffentlicht wird und somit keine Auf- oder Abwertung durch die erreichte Gesamtzahl stattfindet. Die Antragstellenden können hier viel Arbeit sparen, wenn sie sich auf das Notwendige begrenzen, Diskussionen um die Bewertung einzelner Nachweise können möglicherweise ebenfalls vermieden werden.
Die Kriterien der DAHTH sind eindeutig und nach langen Beratungen in enger Kooperation mit der DGH verbindlich festgelegt worden und auch im Einzelfall nicht verhandelbar.
Bitte prüfe unbedingt vor Beginn, ob alle notwendigen Dokumente vorhanden sind.
Wenn du dich mit diesem Antrag und den Anforderungen beschäftigst, wirst du schnell sehen, dass es für einen aktiven Handtherapeuten DAHTH nicht schwierig ist, diese Kriterien zu erfüllen.
Also hab´ Mut und rezertifiziere Dich!
Bei Rückfragen wendet euch gerne an diese Mailadresse: rezert.handtherapeut@dahth.de